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Unser Spezial-Rechtsschutz umfasst:

 

1. Schadenersatz-Rechtsschutz

für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

    Beispiel: Einer EKT wird durch einen Fremden ein Schaden zugefügt, der sich aber weigert, ihn zu begleichen. Die Kosten müssen in einem langwierigen Prozess eingeklagt werden.

 

2. Arbeits-Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Natürlich gilt der Arbeits-Rechtsschutz nur für den Vereinsvorstand

    Beispiel: Eine Erzieherin, vor drei Jahren aus der EKT ausgeschieden, fordert nachträglich eine Beurteilung. Mit dem vom Vorstand erstelltem Zeugnis war sie jedoch nicht einverstanden. Sie klagte dagegen. Völlig unerwartet befand sich plötzlich der Vorstandsvorsitzende der EKT vor Gericht. Die Kosten von fast 400 € übernahm unser Spezial-Rechtsschutz.

Wichtig zu wissen: Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind deren Kosten in der 1. Instanz immer hälftig zu tragen. Selbst wenn der Vorstand den Prozess gewinnt, kommt auf ihn die Hälfte sämtlicher Kosten zu: Gerichtsgebühren, Prozess-, Verhandlungs- und Beweisgebühren, Auslagenpauschalen für Anwälte!

 

 

3. Steuer-Rechtsschutz vor Finanzverwaltungsgerichten

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten

    Beispiel: Der Vorstand einer EKT war der wiederholten Aufforderung des Finanzamtes nicht nachgekommen, den Nachweis für die Gemeinnützigkeit seiner EKT (FreisteIlungsbescheid) zu erbringen. Daraufhin veranlagte das Finanzamt die EKT steuerlich und forderte rückwirkend Körperschafts- und Gewerbesteuer ein.

 

4. Sozialgerichts-Rechtsschutz

für die Interessenvertretung vor Sozialgerichten

    Beispiel: Eine Erzieherin verunfallt auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Die Berufsgenossenschaft unterstellt der Erzieherin, sie habe den Heimweg durch einen Einkauf unterbrochen und sei deshalb nicht leistungspflichtig. Hier kann der Sozialgerichts-Rechtsschutz der Erzieherin unter Umständen zu ihrem Recht verhelfen.

 

5. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit

    Beispiel: Die EKT erhält ein Bußgeld, weil sie auf dem Bürgersteig vor ihrem Laden Spielsachen und Kinderfahrzeuge stehen hat, durch die sich Anwohner oder Passanten belästigt fühlen.

 

6. Daten-Rechtsschutz

für die Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz

    Beispiel: Der Vorstand einer EKT geht leichtfertig mit Daten aus dem Betreuungsvertrag der ihm anvertrauten Kinder um.

 

7. Straf-Rechtsschutz

wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Strafvorschrift

    Beispiel aus einer Kita in Berlin-Weißensee, in der ein Kind unbemerkt in einen ungesicherten Teich gefallen und erst Minuten später von der Erzieherin leblos gefunden worden war. Wegen des Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung kam dieser Fall vor den Staats­anwalt. Der Straf-Rechtsschutz übernimmt hierfür die Kosten.

8. Erweiterter Straf-Rechtsschutz

für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, sowie für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

    Beispiel: Eltern unterstellen einem/r Erzieher/In oder einem/r LehrerIn, er/sie habe ihr Kind körperlich misshandelt (z.B. geschlagen), sexuell belästigt oder in seiner körperlichen Freiheit beeinträchtigt (etwa in einen Raum eingesperrt).

9. Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit der Einrichtung oder dem Betrieb einer EKT, eines Hortes oder einer Freien Schule.

Versichert sind gerichtliche Auseinandersetzungen, z.B. wegen

  • der Beantragung/Zulassung und Aberkennung/Entzug bzw. Einschränkung der Betriebserlaubnis,
  • der Anzahl zu betreuender Kinder,
  • der Mitfinanzierung durch das Land Berlin,
  • fehlerhafter oder verspäteter Zahlung von finanziellen Zuwendungen gemäß Trägervertrag,
  • Nichtanerkennung einer EKT als Zivildienststelle,
  • unterschiedlicher Auslegung von Verwaltungsvorschriften, beispielsweise zu Hygiene-, Lebensmittelhygiene-, Brandschutz- 
  • oder Sicherheitsvorschriften.

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