Immer wieder auftauchende Fragen
Zu Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz
Siehe Beispielhafte Schadensfälle
Brauchen wir überhaupt einen Rechtsschutz?
Eine
Analyse der bei uns seit Jahren Rechtsschutz versicherten Kindertagesstätten,
Schulhorte und Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere in
Elterninitiative, belegt, dass der Rechtsschutz zu den wichtigsten
Versicherungen überhaupt gehört. Er ist nach der Träger-Haftpflicht-Versicherung
und der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung die drittwichtigste Versicherung .
Stellen
Sie sich vor, Sie befinden sich plötzlich in einem Rechtsstreit, sind im
Recht, können es aber finanziell nicht durchsetzen, weil Ihre
Kindertagesstätte, Ihr Schulhort oder Ihre Freie Schule die Kosten für einen
Prozess nicht aufbringen kann!
Da
Rechtsschutz in allererster Linie der Durchsetzung von rechtlichen Interessen
des Vorstands dient, sollte die Entscheidung für oder gegen einen
Rechtsschutz-Vertrag auch vom Vorstand getroffen werden.
Damit
Sie auf Ihr gutes Recht nicht verzichten müssen, empfiehlt sich unser
Spezial-Rechtsschutz für Kindertagesstätten, Schulhorte und Freie Schulen zu
absoluten Sonderkonditionen. Nutzen Sie hierzu die vorbereitete Antwort.
Zur Nichtzahlung der Kostenbeiträge durch Eltern
Immer wieder fragen Kindertagesstätten, Horte und Schulen in freier Trägerschaft, ob die Einforderung säumiger Elternbeiträge für Betreuung und Verpflegung in unserem Spezial-Rechtsschutz mit versichert sei.
Seit 2008 ist es uns gelungen, Ihnen auch hierbei behilflich zu sein.
Ein professionelles Unternehmen nimmt Ihnen diese unangenehme Aufgabe ab. Damit bleibt Ihnen die Auseinandersetzung mit zahlungsunwilligen Eltern erspart. Voraussetzung allerdings: Sie haben bei uns(!) Ihren Rechtsschutz seit 1.7.2007.
Diebstahl von Kinderfahrrädern Ihrer Einrichtung
Wenn Sie Ihre Inventarversicherung seit 2005 bei uns haben, sind Kinderfahrräder Ihrer Kindertagesstätte, Ihres Hortes oder Ihrer Schule bei einfachem Diebstahl, also Wegnahme, mitversichert. Voraussetzung: Sie weisen nach, dass die Fahrräder auch wirklich Eigentum Ihrer Einrichtung sind.
Zur Medikamentengabe an Kita-Kinder
Nähere Informationen hier: KID`S MEDICA
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