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Immer wieder auftauchende Fragen

 

Zu Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz

Siehe Beispielhafte Schadensfälle

Brauchen wir überhaupt einen Rechtsschutz?

Eine Analyse der bei uns seit Jahren Rechtsschutz versicherten Kindertagesstätten, Schulhorte und Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere in Elterninitiative, belegt, dass der Rechtsschutz zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Er ist nach der Träger-Haftpflicht-Versicherung und der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung die drittwichtigste Versicherung .

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich plötzlich in einem Rechtsstreit, sind im Recht, können es aber finanziell nicht durchsetzen, weil Ihre Kindertagesstätte, Ihr Schulhort oder Ihre Freie Schule die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen kann!

Da Rechtsschutz in allererster Linie der Durchsetzung von rechtlichen Interessen des Vorstands dient, sollte die Entscheidung für oder gegen einen Rechtsschutz-Vertrag auch vom Vorstand getroffen werden.

Damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht verzichten müssen, empfiehlt sich unser Spezial-Rechtsschutz für Kindertagesstätten, Schulhorte und Freie Schulen zu absoluten Sonderkonditionen. Nutzen Sie hierzu die vorbereitete Antwort.

Zur Nichtzahlung der Kostenbeiträge durch Eltern

Immer wieder fragen Kindertagesstätten, Horte und Schulen in freier Trägerschaft, ob die Einforderung säumiger Elternbeiträge für Betreuung und Verpflegung in unserem Spezial-Rechtsschutz mit versichert sei.

Seit 2008 ist es uns gelungen, Ihnen auch hierbei behilflich zu sein.

Ein professionelles Unternehmen nimmt Ihnen diese unangenehme Aufgabe ab. Damit bleibt Ihnen die Auseinandersetzung mit zahlungsunwilligen Eltern erspart. Voraussetzung allerdings: Sie haben bei uns(!) Ihren Rechtsschutz seit 1.7.2007.

Diebstahl von Kinderfahrrädern Ihrer Einrichtung

Wenn Sie Ihre Inventarversicherung seit 2005 bei uns haben, sind Kinderfahrräder Ihrer Kindertagesstätte, Ihres Hortes oder Ihrer Schule bei einfachem Diebstahl, also Wegnahme, mitversichert. Voraussetzung: Sie weisen nach, dass die Fahrräder auch wirklich Eigentum Ihrer Einrichtung sind.

Zur Medikamentengabe an Kita-Kinder

Nähere Informationen hier: KID`S MEDICA