Spezial-Rechtsschutz
Stellen Sie sich vor...
ein Kind verunfallt in der
Kindertagesstätte, im Hort oder in der Freien Schule so schwer, dass es ein
Leben lang zum Invaliden wird. Den Eltern ist es nicht zu verdenken, wenn sie
als Ursache zunächst eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellen und ihr Recht
einklagen.
Die zivilrechtlichen Folgen einer vermeintlichen Verletzung der
Aufsichtspflicht (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Invalidenrente,
behindertengerechtes Wohnen, spätere berufsfördernde Hilfe und vieles mehr)
klärt, übernimmt oder wehrt notfalls vor Gericht ab Ihre Träger-Haftpflicht-Versicherung.
Da ein Körperschaden,
verursacht durch Verletzung der Aufsichtspflicht, ein Straftatbestand ist,
leiten sich daraus strafrechtliche Folgen
ab (Haft, Bewährung, Geldstraße oder Freispruch).
Schließlich können sich
auch arbeitsrechtliche Konsequenzen
ergeben (Abmahnung/Kündigung), wogegen der/die davon betroffene ErzieherIn bzw. LehrerIn vor
Gericht klagen kann.
Für die Kostenübernahme der
straf- und arbeitsrechtlichen Folgen hilft Ihnen nur ein spezieller
Rechtsschutz.
Das Phänomen einer EKT ist...
dass die sich im Vorstand
mit Leidenschaft engagierenden, in der Personalarbeit aber teilweise
unerfahrenen Mütter und Väter zum Arbeitgeber
werden, also Arbeitsverträge schließen,
Beurteilungen fertigen, Kündigungen aussprechen... Trotz bestem Willen kann
diese Unerfahrenheit zum „Genickbrecher“ werden. Hier Rechtssicherheit durch
Rechtsschutz zu haben, ist ein Minimum an Vorsorge, das sich jeder Vorstand
„gönnen“ sollte.
Wenn Ihre Kindertagesstätte,
Ihr Hort oder Ihre Freie Schule von einem Verein geleitet wird, benötigen
Sie einen Vereins-Rechtsschutz. Er
gewährt dem Träger, also dem Verein, insbesondere dem Vorstand, der Leitung
bzw. Geschäftsführung sowie allen ErzieherInnen und LehrerInnen Rechtsschutz.
Lesen Sie hier, was unser Spezial-Rechtschutz umfasst
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