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Spezial-Rechtsschutz

Stellen Sie sich vor...

ein Kind verunfallt in der Kindertagesstätte, im Hort oder in der Freien Schule so schwer, dass es ein Leben lang zum Invaliden wird. Den Eltern ist es nicht zu verdenken, wenn sie als Ursache zunächst eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellen und ihr Recht einklagen.

Die zivilrechtlichen Folgen einer vermeintlichen Verletzung der Aufsichtspflicht (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Invalidenrente, behindertengerechtes Wohnen, spätere berufsfördernde Hilfe und vieles mehr) klärt, übernimmt oder wehrt notfalls vor Gericht ab Ihre Träger-Haftpflicht-Versicherung.

Da ein Körperschaden, verursacht durch Verletzung der Aufsichtspflicht, ein Straftatbestand ist, leiten sich daraus strafrechtliche Folgen ab (Haft, Bewährung, Geldstraße oder Freispruch).

Schließlich können sich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben (Abmahnung/Kündigung), wogegen der/die davon betroffene ErzieherIn bzw. LehrerIn vor Gericht klagen kann.

Für die Kostenübernahme der straf- und arbeitsrechtlichen Folgen hilft Ihnen nur ein spezieller Rechtsschutz.

 

Das Phänomen einer EKT ist...

dass die sich im Vorstand mit Leidenschaft engagierenden, in der Personalarbeit aber teilweise unerfahrenen Mütter und Väter zum Arbeitgeber werden, also Arbeitsverträge schließen, Beurteilungen fertigen, Kündigungen aussprechen... Trotz bestem Willen kann diese Unerfahrenheit zum „Genickbrecher“ werden. Hier Rechtssicherheit durch Rechtsschutz zu haben, ist ein Minimum an Vorsorge, das sich jeder Vorstand „gönnen“ sollte.

Wenn Ihre Kindertagesstätte, Ihr Hort oder Ihre Freie Schule von einem Verein geleitet wird, benötigen Sie einen Vereins-Rechtsschutz. Er gewährt dem Träger, also dem Verein, insbesondere dem Vorstand, der Leitung bzw. Geschäftsführung sowie allen ErzieherInnen und LehrerInnen Rechtsschutz.

 

Lesen Sie hier, was unser Spezial-Rechtschutz  umfasst

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