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Die Träger-Haftpflicht-Versicherung


Zu den drei Aufgaben der Träger-Haftpflicht-Versicherung:

    1. Aufgabe: Prüfung der Haftung

    Dem Versicherer obliegt es zu prüfen,

    •  ob überhaupt ein Verschulden, z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt,
    • oder ob der Schaden bzw. Unfall auch ohne Verschulden passiert wäre.

    2. Aufgabe: Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche

    Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen den Eltern und der Einrichtung, weil Ihrerseits keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, die Eltern aber dennoch auf Schadenersatz bestehen, so führt der Versicherer Ihrer Träger-Haftpflicht-Versicherung den Rechtsstreit in Ihrem Namen notfalls vor Gericht auf seine Kosten.

     

    3. Aufgabe: Bei Verschulden Zahlung der Entschädigung, also Befriedigung des Schadenersatzanspruches

     

    Bei Verschulden leistet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

     

     

    Unsere spezielle Träger-Haftpflicht-Versicherung

    bietet zusätzlich zu den Betriebs- und Berufshaftpflicht-Versicherungen der Mitbewerber aufgrund eines Gruppenvertrages mit unserem Versicherer

     

    • Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz auch für Erzieher/innen auf Honorarbasis,
    • allen Aufsichtspersonen und Kindern Privathaftpflicht-Versicherungsschutz während Ausflügen und Reisen.

     

     

    Diese einzigartige Träger-Haftpflicht-Versicherung erhalten Sie nur bei uns für jährlich 107,10 € einschließlich Versicherungssteuer! Ein Anruf zur Zusendung des Antrags oder zur Terminvereinbarung unter 030 / 567 02 152 genügt.

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