Die Träger-Haftpflicht-Versicherung
Zu den drei Aufgaben der Träger-Haftpflicht-Versicherung:
Dem
Versicherer obliegt es zu prüfen,
ob überhaupt ein Verschulden, z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt,
oder ob der
Schaden bzw. Unfall auch ohne Verschulden passiert wäre.
Kommt
es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen den Eltern und
der Einrichtung, weil Ihrerseits keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt,
die Eltern aber dennoch auf Schadenersatz bestehen, so führt der Versicherer
Ihrer Träger-Haftpflicht-Versicherung den Rechtsstreit in Ihrem Namen notfalls vor
Gericht auf seine Kosten.
3.
Aufgabe: Bei Verschulden Zahlung der Entschädigung, also Befriedigung des Schadenersatzanspruches
Bei
Verschulden leistet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Unsere spezielle Träger-Haftpflicht-Versicherung
bietet
zusätzlich zu den Betriebs- und Berufshaftpflicht-Versicherungen der Mitbewerber
aufgrund eines Gruppenvertrages mit unserem Versicherer
Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz
auch für Erzieher/innen auf Honorarbasis,
allen
Aufsichtspersonen und Kindern Privathaftpflicht-Versicherungsschutz während Ausflügen und Reisen.
Diese
einzigartige Träger-Haftpflicht-Versicherung erhalten Sie nur bei uns für
jährlich 107,10 € einschließlich Versicherungssteuer! Ein Anruf zur Zusendung des Antrags oder zur
Terminvereinbarung unter 030 / 567 02 152 genügt.
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