Was unsere
Träger-Haftpflicht-Versicherung alles versichert
Bitte beachten Sie, dass das Folgende
nur für die bei uns abgeschlossenen Verträge gilt, da unsere
Träger-Haftpflicht-Versicherung weit über den sonst üblichen
Versicherungsumfang hinausgeht.
Versichert sind
erstens die gesetzliche
Haftpflicht desTrägers aus dem Betrieb einer Elterninitiativ-Kindertagesstätte, eines Hortes oder einer Freien Schule,
und zwar aus:
dem Beaufsichtigen,
Betreuen, Erziehen und Unterrichten von Kindern,
dem Besitz und der Unterhaltung
eines Kinderspielplatzes,
dem Besitz und der
Verwendung von Sport- und Spielgeräten,
der Abgabe von
Speisen und Getränken in eigener Regie in der Einrichtung,
der Durchführung von
Veranstaltungen, z. B. Kinderfasching oder Geburtstagsfeiern,
der Veranstaltung von Reisen sowie Ausflügen und den damit verbundenen
Aufenthalten in Unterkünften, Herbergen und Heimen im In- und Ausland,
der Durchführung von Vereinsaktivitäten, wie beispielsweise von Mitglieder-
oder Elternversammlungen.
zweitens die persönliche
gesetzliche Haftpflicht des Vorstands sowie sämtlicher übriger
Vereinsmitglieder in ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit;
drittens die persönliche
gesetzliche Haftpflicht der Erzieher/innen, Aufsichtspersonen und sonstiger
beschäftigter oder beauftragter Personen;
zum Beispiel Elterndienste,
Praktikanten, Zivis, für Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die sie in Ausübung
ihrer Tätigkeit verursachen.
Unsere Spezial-Haftpflicht-Versicherung
versichert auch freiberuflich für Ihren Kinder-/Schülerladen tätige
Erzieher/innen mit, falls Sie einmal eine solche Vereinbarung treffen sollten
und diese/r ErzieherIn keine eigene BerufshaftpflichtVersicherung hat.
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