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Was unsere Träger-Haftpflicht-Versicherung alles versichert

Bitte beachten Sie, dass das Folgende nur für die bei uns abgeschlossenen Verträge gilt, da unsere Träger-Haftpflicht-Versicherung weit über den sonst üblichen Versicherungsumfang hinausgeht.

Versichert sind

erstens die gesetzliche Haftpflicht desTrägers aus dem Betrieb einer Elterninitiativ-Kindertagesstätte, eines Hortes oder einer Freien Schule, und zwar aus:

dem Beaufsichtigen, Betreuen, Erziehen und Unterrichten von Kindern,

dem Besitz und der Unterhaltung eines Kinderspielplatzes,

dem Besitz und der Verwendung von Sport- und Spielgeräten,

der Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie in der Einrichtung,

der Durchführung von Veranstaltungen, z. B. Kinderfasching oder Geburtstagsfeiern,

der Veranstaltung von Reisen sowie Ausflügen und den damit verbundenen Aufenthalten in Unterkünften, Herbergen und Heimen im In- und Ausland,

der Durchführung von Vereinsaktivitäten, wie beispielsweise von Mitglieder- oder Elternversammlungen.

zweitens die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vorstands sowie sämtlicher übriger Vereinsmitglieder in ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit;

drittens die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Erzieher/innen,  Aufsichtspersonen und sonstiger beschäftigter oder beauftragter Personen;

zum Beispiel Elterndienste, Praktikanten, Zivis, für Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen.

Unsere Spezial-Haftpflicht-Versicherung versichert auch freiberuflich für Ihren Kinder-/Schülerladen tätige Erzieher/innen mit, falls Sie einmal eine solche Vereinbarung treffen sollten und diese/r ErzieherIn keine eigene Berufshaftpflicht­Versicherung hat.

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