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Beispielhafte Schadensfälle

Versichert oder nicht ?

Frage 1

Ein Kind verunfallt auf dem Spielplatz. Die Eltern unterstellen als Ursache Aufsichtspflichtverletzung.

Frage 2

Eltern unterstellen einer Erzieherin, ihr Kind geschlagen zu haben.

Frage 3

Eltern bezichtigen einen Erzieher, ihr Kind sexuell belästigt zu haben.

Frage 4

Während des Bastelns verletzt ein Kind mit der Schere das Auge eines anderen Kindes. Das Auge erblindet. Die Erzieherin kam ihrer Aufsichtspflicht nach.

Frage 5

Ein Kind zerschneidet beim Basteln einem anderen Kind die Kleidung. Die Erzieherin war anwesend und erfüllte ihre Aufsichtspflicht.

Frage 6

Ein Kind macht die Brille eines anderen Kindes kaputt.

Frage 7

Einer Erzieherin wird die Brille durch ein Kind beschädigt.

Frage 8

Ein Kind hat beim Abholen Sachen liegen lassen, die nicht mehr auffindbar sind. Die Eltern fordern daraufhin Schadenersatz.

Frage 9

Ein Kita-Kind fügt der Kita einen Sachschaden zu, schlägt zum Beispiel eine Scheibe ein oder beschädigt die Gitarre, das Telefon, den Computer.

Frage 10

Ein Kind verunfallt auf dem Weg zur Kita.

Frage 11

Ein Kind verunfallt bei einem Ausflug oder einer Reise der Kita.

Frage 12

Ein Kind richtet beim Ausflug oder bei einer Reise Schaden an.

Frage 13

Ein Kita-Kind „bemalt“ mit einem spitzen Stein das Auto eines Fremden. Statt Lob macht der Fahrzeughalter Schadenersatz-ansprüche gegen die Kita geltend.

 

Zwei wahre Fälle aus dem EKT - Alltag
  • Ein Berliner Bezirksamt fordert von einer EKT den Betreuungszuschlag für ein Integrationskind zurück. Außer dem strittigen Betrag von 12.320 Euro betragen die Anwaltskosten im außergerichtlichen Vergleich 1.800 Euro.
  • Der Landrat eines Brandenburger Kreises verlangt im Juni 2006 von einer EKT 7 739 Euro zurück, weil geforderte Formulare nicht erbracht werden können.
Versichert oder nicht?

Ja, aber nur über zwei Versicherungsspezialpolicen:

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorstände, Geschäftsführer/innen und Leiter/innen von EKT
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