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Die Inventarversicherung

Die drei gravierenden Mängel in der Inventarversicherung

Erstens: Die Versicherungssumme wurde bei der Gründung der Einrichtung einmal festgelegt, entspricht aber heute längst nicht mehr dem tatsächlichen Versicherungswert.

Es wurde versäumt, die Versicherungssumme dem Versicherungswert anzupassen. Dadurch ist die Einrichtung unterversichert, was im Schadenfall zur Folge hat, dass nicht der volle Wertersatz geleistet wird.

Zur Versicherungssumme einer Inventarversicherung gehören

  • das gesamte Mobiliar einschließlich der Ausstattung der Küche und des eventuell vorhandenen Büros des Leiters bzw. der Leiterin;
  • die Spielsachen und Sportgeräte;
  • selbst/auf eigene Kosten angeschaffte Toiletten, Waschbecken und weitere Einbauten;
  • selbst/auf eigene Kosten gelegter Fußboden (z. B. Auslegware).

 

Zweitens: Dadurch, dass die Verträge meist seit Bestehen der Einrichtung unverändert geblieben sind, wurden sie auch nie den neuesten Bedingungen angepasst. So ist es möglich, dass beispielsweise Vandalismusschäden oder weitere nach einem Schaden anfallende Kosten zur Aufräumung der Schadenstelle, sogenannte Aufräumungskosten, nicht mit versichert sind.

Unsere Inventarversicherung beinhaltet die Mitversicherung von

  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten;
  • Vandalismus nach einem Einbruch. Hierbei handelt es sich um mutwillige oder sinnlose Zerstörung von Inventar, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl begangen worden ist;
  • Beraubung innerhalb der Räume der Einrichtung und des allseits eingezäunten Grundstücks sowie Beraubung auf Transportwegen, also wenn beispielsweise Gelder zur Bank oder zum Amt gebracht werden;
  • Diebstahl von Bargeld bis zu 1.000 € aus Behältnissen, die eine erhöhte Sicherheit gegen Wegnahme bieten (z.B. aus einem verschlossenen Schrank, der so schwer ist, dass er nicht weggetragen werden kann. Natürlich darf der Schlüssel dieses Schrankes nicht so aufbewahrt werden, dass jeder ran kann);
  • auf Kosten der Einrichtung außen angebrachte Schilder, Markisen oder Überdachungen, Leuchtröhren- oder Antennenanlagen;
  • Beschädigungen an Türen und Fenstern durch einen Einbruch.

 

Drittens: Oft wurde die Mitversicherung von Betriebsunterbrechung – meist aus Unkenntnis – vergessen.

Nach einem größeren Rohrbruch musste eine EKT vorrübergehend geschlossen werden. In dieser Zeit blieben jedoch die fortlaufenden Kosten, wie beispielsweise Löhne, Gehälter und Miete. Damit kam eine richtige Kostenlawine auf den Vorstand zu, die sich für einen wirklich geringen Mehrbeitrag hätte versichern lassen. Obwohl die EKT versichert war, ist sie plötzlich finanziell am Ende, weil versäumt wurde Betriebsunterbrechung mizuversichern!

Glasbruchversicherung

 

Obwohl die Glasbruch-Versicherung nicht zu den wichtigsten 

Versicherungen einer EKT gehört, kann sie für Kinder- und Schülerläden mit Schaufensterscheiben, Bleiverglasungen oder sehr vielen Fenstern wichtig sein.

 

In unserer Glasbruch-Versicherung für Kinder- und Schülerläden ist die Außenverglasung - bei neueren Verträgen auf Wunsch auch die Innenverglasung - gegen Bruch versichert, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. Zusätzlich sind die Kosten für das erneute Anbringen von Folien zur Sicherheit der Kinder bei Glasbruch bis zu 300 €, bei neueren Verträgen bis zu 600 €, beitragsfrei mitversichert.

 

Nicht versichert ist bloßes Zerkratzen oder Besprühen der Scheiben.

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