Die Inventarversicherung
Die drei gravierenden Mängel in der Inventarversicherung
Erstens: Die Versicherungssumme wurde bei der Gründung der
Einrichtung einmal festgelegt, entspricht aber heute längst nicht mehr dem
tatsächlichen Versicherungswert.
Es wurde versäumt, die Versicherungssumme dem
Versicherungswert anzupassen. Dadurch ist die Einrichtung unterversichert, was
im Schadenfall zur Folge hat, dass nicht der volle Wertersatz geleistet wird.
Zur Versicherungssumme einer Inventarversicherung gehören
- das gesamte Mobiliar
einschließlich der Ausstattung der Küche und des eventuell vorhandenen Büros des Leiters bzw. der Leiterin;
- die Spielsachen und
Sportgeräte;
- selbst/auf eigene Kosten
angeschaffte Toiletten, Waschbecken und weitere Einbauten;
- selbst/auf eigene Kosten
gelegter Fußboden (z. B. Auslegware).
Zweitens: Dadurch, dass die Verträge meist seit Bestehen der
Einrichtung unverändert geblieben sind, wurden sie auch nie den neuesten Bedingungen
angepasst. So ist es möglich, dass beispielsweise Vandalismusschäden oder
weitere nach einem Schaden anfallende Kosten zur Aufräumung der Schadenstelle,
sogenannte Aufräumungskosten, nicht mit versichert sind.
Unsere Inventarversicherung beinhaltet die Mitversicherung von
- Aufräumungs-, Abbruch-,
Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten;
- Vandalismus nach einem
Einbruch. Hierbei handelt es sich um mutwillige oder sinnlose Zerstörung
von Inventar, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl begangen
worden ist;
- Beraubung innerhalb der Räume
der Einrichtung und des allseits eingezäunten Grundstücks sowie Beraubung auf
Transportwegen, also wenn beispielsweise Gelder zur Bank oder zum Amt gebracht werden;
- Diebstahl
von Bargeld bis zu 1.000 € aus Behältnissen, die eine erhöhte Sicherheit gegen Wegnahme bieten (z.B. aus
einem verschlossenen Schrank, der so schwer ist, dass er nicht weggetragen
werden kann. Natürlich darf der Schlüssel dieses Schrankes nicht so aufbewahrt
werden, dass jeder ran kann);
- auf Kosten der Einrichtung außen
angebrachte Schilder, Markisen oder Überdachungen, Leuchtröhren- oder
Antennenanlagen;
- Beschädigungen an Türen und Fenstern durch einen Einbruch.
Drittens: Oft wurde die Mitversicherung von
Betriebsunterbrechung – meist aus Unkenntnis – vergessen.
Nach einem größeren Rohrbruch musste eine EKT vorrübergehend geschlossen werden. In dieser Zeit blieben jedoch die fortlaufenden Kosten, wie beispielsweise Löhne, Gehälter und Miete. Damit kam eine richtige Kostenlawine auf den Vorstand zu, die sich für einen wirklich geringen Mehrbeitrag hätte versichern lassen. Obwohl die EKT versichert war, ist sie plötzlich finanziell am Ende, weil versäumt wurde Betriebsunterbrechung mizuversichern!
Glasbruchversicherung
Obwohl die Glasbruch-Versicherung nicht zu den wichtigsten
Versicherungen einer EKT gehört, kann sie für Kinder- und Schülerläden mit Schaufensterscheiben, Bleiverglasungen oder sehr vielen Fenstern wichtig sein.
In unserer Glasbruch-Versicherung für Kinder- und Schülerläden ist die Außenverglasung - bei neueren Verträgen auf Wunsch auch die Innenverglasung - gegen Bruch versichert, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. Zusätzlich sind die Kosten für das erneute Anbringen von Folien zur Sicherheit der Kinder bei Glasbruch bis zu 300 €, bei neueren Verträgen bis zu 600 €, beitragsfrei mitversichert.
Nicht versichert ist bloßes Zerkratzen oder Besprühen der Scheiben.
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