Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
Vorstände
Damit Sie als Vorstand nachts ruhig schlafen können
Zwei Fachanwälte (für Vereinsrecht
und für Strafrecht) haben in unserem Seminar zur finanziellen Haftung von
Vorständen bestätigt, dass diese für Fehler und Versäumnisse auch mit
ihrem persönlichen Vermögen haften können.
Eine Haftung gegenüber Dritten, z. B.
gegenüber der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft, dem Finanzamt, dem
Bezirksamt oder Senat, kann satzungsmäßig nicht ausgeschlossen oder begrenzt
werden.
Aufgrund dieser Rechtslage bieten wir
Ihnen als Lösung unsere spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
Ihren Vorstand und Ihre Leiter(in)/Geschäftsführer(in) an, die sowohl
Dritt-(Fremd-) als auch Eigen-
schäden bis 50.000 € absichert.
Für 240,98 € im Jahr
einschließlich Versicherungssteuer - zu Ihrer eigenen Sicherheit.
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