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Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorstände

Damit Sie als Vorstand nachts ruhig schlafen können

Zwei Fachanwälte (für Vereinsrecht und für Strafrecht) haben in unserem Seminar zur finanziellen Haftung von Vorständen bestätigt, dass diese für Fehler und Versäumnisse auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften können.

Eine Haftung gegenüber Dritten, z. B. gegenüber der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft, dem Finanzamt, dem Bezirksamt oder Senat, kann satzungsmäßig nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden.

Aufgrund dieser Rechtslage bieten wir Ihnen als Lösung unsere spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Ihren Vorstand und Ihre Leiter(in)/Geschäftsführer(in) an, die sowohl Dritt-(Fremd-) als auch Eigen-

schäden bis 50.000 € absichert.

 

Für 240,98 € im Jahr einschließlich Versicherungssteuer - zu Ihrer eigenen Sicherheit.

 

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