Deshalb gilt es, Prioritäten im
Versicherungsschutz zu setzen, welche Versicherungen Sie unbedingt
brauchen und auf welche unter Umständen auch verzichtet werden kann.
Eine ideale Lösung, ein für alle Einrichtungen gültiges
Versicherungskonzept können auch wir Ihnen nicht bieten, da die
Befindlichkeiten, die finanziellen Möglichkeiten sowie das Vorsorge- und
Sicherheitsbedürfnis unterschiedlich sind.
Ein Beispiel: Für eine EKT mit riesigen
Schaufensterscheiben ist eine Glasbruch-Versicherung wichtig. Eine EKT mit
einigen wenigen, noch dazu kleinen Scheiben, kann dagegen darauf verzichten.
Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir den Versicherungsschutz
in der Reihenfolge seiner Wertigkeit aus unserer
Sicht geordnet, und zwar wie folgt:
(1.) Träger- Haftpflicht-Versicherung,
(2.) Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für den Vorstand,
(3.) Spezial-Rechtsschutz,
(4.) Inventar- und (5.)
Glasbruch-Versicherung,
(6.) Unfall-Versicherung für Gastkinder
Auf die Unfall-Versicherung der Eltern bei
Einsätzen in der EKT, im Hort oder in der Freien Schulen, wie beispielsweise beim Frühjahrs- oder Herbstputz, wird
hier nicht näher eingegangen, obwohl wir dies selbstverständlich auch anbieten.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass
Versicherungen aus dem Privatbereich, zum Beispiel die Privathaftpflicht-Versicherung
oder der private Rechtsschutz, für Ihre berufliche Tätigkeit gelten.
Ihr Verein und insbesondere dessen Vorstand
als Träger der Einrichtung benötigen eigene Verträge,
weil beispielsweise für Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht nicht die
Privathaftpflicht-Versicherung der Erzieherin oder des Erziehers, sondern die
Träger-Haftpflicht-Versicherung leistet.