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Welchen Versicherungsschutz eine Kindertagesstätte, ein Hort oder eine Schule in freier Trägerschaft braucht

    Getreu unserem Motto "Klug vorsorgen statt wahllos versichern" geht es um die Absicherung der schlimmsten Risiken, also solcher, die die finanzielle Existenz Ihrer Einrichtung völlig zerstören oder nachhaltig bedrohen können. Aus Erfahrung wissen wir, dass fehlender Versicherungsschutz sogar zur Insolvenz führen kann.

    Deshalb gilt es, Prioritäten im Versicherungsschutz zu setzen, welche Versicherungen Sie unbedingt brauchen und auf welche unter Umständen auch verzichtet werden kann.

    Eine ideale Lösung, ein für alle Einrichtungen gültiges Versicherungskonzept können auch wir Ihnen nicht bieten, da die Befindlichkeiten, die finanziellen Möglichkeiten sowie das Vorsorge- und Sicherheitsbedürfnis unterschiedlich sind.

    Ein Beispiel: Für eine EKT mit riesigen Schaufensterscheiben ist eine Glasbruch-Versicherung wichtig. Eine EKT mit einigen wenigen, noch dazu kleinen Scheiben, kann dagegen darauf verzichten.

    Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir den Versicherungsschutz in der Reihenfolge seiner Wertigkeit aus unserer Sicht geordnet, und zwar wie folgt:

    (1.) Träger- Haftpflicht-Versicherung,

    (2.) Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für den Vorstand,

    (3.) Spezial-Rechtsschutz,

    (4.) Inventar- und (5.) Glasbruch-Versicherung,

    (6.) Unfall-Versicherung für Gastkinder

    Auf die Unfall-Versicherung der Eltern bei Einsätzen in der EKT, im Hort oder in der Freien Schulen, wie beispielsweise beim Frühjahrs- oder Herbstputz, wird hier nicht näher eingegangen, obwohl wir dies selbstverständlich auch anbieten.

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Versicherungen aus dem Privatbereich, zum Beispiel die Privathaftpflicht-Versicherung oder der private Rechtsschutz, für Ihre berufliche Tätigkeit gelten.

    Ihr Verein und insbesondere dessen Vorstand als Träger der Einrichtung benötigen eigene Verträge, weil beispielsweise für Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht nicht die Privathaftpflicht-Versicherung der Erzieherin oder des Erziehers, sondern die Träger-Haftpflicht-Versicherung leistet.

     

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