Die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder, Schüler, Gastkinder, ErzieherInnen und LehrerInnen
EKT-Kinder,
für die ein Betreuungsvertrag besteht, sind gesetzlich unfallversichert.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Unfallkasse, bei der auch die Kinder der landeseigenen Kindertagesstätten
sowie Schüler und Studenten unfallversichert sind.
Die Unfallkassen erreichen Sie unter
- Unfallkasse Berlin, Culemeyerstraße 2,
12277 Berlin-Marienfelde,
- Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee
75,15236 Frankfurt/O.
Der
Versicherungsschutz umfasst Wegeunfälle zur Einrichtung und zurück (auf kürzestem
Wege!) sowie sämtliche Unfälle, die sich während der Betreuung in der Einrichtung
ereignen. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind als Fußgänger unterwegs ist
oder ein Verkehrsmittel benutzt, ob es den Unfall unverschuldet, selbst
verschuldet oder mit verschuldet hat.
Eine
zeitliche Begrenzung des Unfallversicherungsschutzes gibt es nicht. 1988 entschied
das Bundessozialgericht, dass die Verantwortlichkeit des Kindergartens - hier
analog der Elterninitiativ-Kindertagesstätte - und damit der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz
eines Kindes so lange andauert, bis das Kind die Einrichtung in erlaubter Weise wieder verlassen hat.
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Kostenübernahme für die medizinische
Behandlung (ärztliche, zahnärztliche, stationäre), die Versorgung mit Arzneien
und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und
Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege;
- die Kostenübernahme für die
Rehabilitation;
- eine Verletztenrente, wenn die Unfallfolgen
zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent(!) führen
werden;
- ein Sterbegeld.
Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden
(z.B. durch den Unfall beschädigte Kleidung) werden nicht gewährt.
Die
Höhe der Verletztenrente ist abhängig vom Lebensalter. Bei einem Unfall im
Jahre 2009 beträgt die monatliche Verletztenrente bis zum 6. Lebensjahr bei
Vollinvalidität 420,00 € (355,83 € neue Bundesländer). Bei Teilinvalidität wird
entsprechend anteilig geleistet.
Erzieher/innen
sowie Elterndienste und Lehrer/innen Freier Schulen sind gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (bgw, Pappelallee 35-37, 22089 Hamburg,
Telefon 040/20 20 70) unfallversichert.
Informationen zum Unfallversicherungsschutz von Gastkindern finden Sie hier
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