Die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder, Schüler, Gastkinder, ErzieherInnen und LehrerInnen

EKT-Kinder, für die ein Betreuungsvertrag besteht, sind gesetzlich unfallversichert. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Unfallkasse, bei der auch die Kinder der landeseigenen Kindertagesstätten sowie Schüler und Studenten unfallversichert sind.

object_10.jpg  Die Unfallkassen erreichen Sie unter

  • Unfallkasse Berlin, Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,
    • Tel. 030/76 24 0

     

  • Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee 75,15236 Frankfurt/O.
    • Tel. 0335/547339

Der Versicherungsschutz umfasst Wegeunfälle zur Einrichtung und zurück (auf kürzestem Wege!) sowie sämtliche Unfälle, die sich während der Betreuung in der Einrichtung ereignen. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind als Fußgänger unterwegs ist oder ein Verkehrsmittel benutzt, ob es den Unfall unverschuldet, selbst verschuldet oder mit verschuldet hat.

Eine zeitliche Begrenzung des Unfallversicherungsschutzes gibt es nicht. 1988 entschied das Bundessozialgericht, dass die Verantwortlichkeit des Kindergartens - hier analog der Elterninitiativ-Kindertagesstätte - und damit der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz eines Kindes so lange andauert, bis das Kind die Einrichtung in erlaubter Weise wieder verlassen hat.

Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung (ärztliche, zahnärztliche, stationäre), die Versorgung mit Arzneien und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege;
  • die Kostenübernahme für die Rehabilitation;
  • eine Verletztenrente, wenn die Unfallfolgen zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent(!) führen werden;
  • ein Sterbegeld.

Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden (z.B. durch den Unfall beschädigte Kleidung) werden nicht gewährt.

Die Höhe der Verletztenrente ist abhängig vom Lebensalter. Bei einem Unfall im Jahre 2009 beträgt die monatliche Verletztenrente bis zum 6. Lebensjahr bei Vollinvalidität 420,00 € (355,83 € neue Bundesländer). Bei Teilinvalidität wird entsprechend anteilig geleistet.

Erzieher/innen sowie Elterndienste und Lehrer/innen Freier Schulen sind gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (bgw, Pappelallee 35-37, 22089 Hamburg, Telefon 040/20 20 70) unfallversichert.

Informationen zum Unfallversicherungsschutz von Gastkindern finden Sie hier